Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen abzuwickeln und das Nachlassvermögen an dessen Erben ordnungsgemäß zu übertragen.
Von Gesetzes wegen ist vorgesehen, dass Notare im Auftrag der Gerichte das Verlassenschaftsverfahren durchführen. Dies ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche unseres Notariates.
die Errichtung der Todesfallsaufnahme
die Erhebung von Vermögenswerten des Erblassers
die Entgegennahme von Erbantritts- oder Erbausschlagungserklärungen
die Aufteilung des Nachlassvermögens
die Mitwirkung und Beratung bei Erb- und Pflichtteilsübereinkommen
die umfassende Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht in Zusammenhang mit der Verlassenschaft
die unparteiische, unabhängige und umfassende Aufklärung aller Verfahrensbeteiligten über deren jeweilige Rechte und Pflichten sowie die objektive Wahrung von deren Rechten im Verlassenschaftsverfahren