Wahrscheinlich wissen Sie selbst, wo für Sie die Grenzen medizinischer Behandlungen liegen. Aber wissen das auch Ihre behandelnden Ärzte, wenn Sie als Patient nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbständig zu dokumentieren?
Wie weit sollen und dürfen Krankenhäuser und Ärzte in ihrer Behandlung gehen?
Wo ist die Grenze zwischen menschlicher Würde und medizinischer Technik?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen (z.B. Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen etc.) im Falle schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen. Dieses Dokument beurkundet den Willen des Patienten, wenn er selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der Lage ist.
Auf Ihren Wunsch können wir veranlassen, dass Ihre Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister eingetragen wird. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.
Über eine 24-Stunden Telefon-Hotline des Österreichischen Roten Kreuzes steht das Patientenverfügungsregister der Österreichischen Notare den Krankenhäusern und Ärzten rund um die Uhr zur Verfügung. Im Notfall kann somit sofort abgefragt werden, ob von Ihnen eine Patientenverfügung vorliegt.