In unserer tagtäglichen Praxis ist die Abwicklung von Immobilienkaufverträgen eine weitere Schwerpunkttätigkeit. Wir beraten in diesem Segment private und institutionelle Klienten beim An- und Verkauf von Grundstücken, privaten Wohnhäusern und Wohnungen, Geschäftslokalen und sonstigen gewerblichen Immobilien.
Da der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers im Grundbuch häufig geraume Zeit in Anspruch nimmt und oft die gesamten Ersparnisse des Käufers investiert werden, ist das wirtschaftliche Risiko des Käufers bei Liegenschaftskaufverträgen besonders hoch.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Sachkenntnis in diesem Bereich sind wir in der Lage, sämtliche Aspekte der Gestaltung und Abwicklung derartiger Verträge für unsere Klienten rechtssicher zu regeln.
Im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung von Liegenschaftskaufverträgen übernehmen wir regelmäßig Treuhandschaften und sorgen dafür, dass sämtliche Vertragsteile die ihnen zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erhalten.
Diese Treuhandschaften werden im elektronisch geführten Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer eingetragen.
Mit dieser Registrierung ist ein besonderer Versicherungsschutz ohne Mehrkosten für die Vertragsteile verbunden. Jeder Treugeber kann Auskunft über die Eintragung seiner Treuhandschaft und den bestehenden Versicherungsschutz verlangen. Mit Hilfe dieses Registers kann die Notariatskammer die Einhaltung der strengen Vorschriften überprüfen, die für Notare bei der Abwicklung von Treuhandschaften gelten.
Ein wichtiges Beratungsfeld ist vor allem die Unterstützung von ausländischen Klienten beim Erwerb von Ferienwohnungen in Tirol. Ein derartiger Erwerb ist durch das Tiroler Grundverkehrsgesetz nur eingeschränkt möglich. Unsere Expertise – auch im Bereich des Europarechtes – erleichtert den Rechtserwerb erheblich.
die Begleitung und Beratung der Vertragsteile während der gesamten Abwicklung des Kaufvorganges
die Überprüfung des Grundbuchsstandes und der Flächenwidmung des Vertragsobjektes
das Verfassen der Vertragsurkunde
die Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
die Errichtung einer gesonderten Treuhandvereinbarung
die Registrierung des Kaufvorganges im notariellen Treuhandregister
die treuhändische Verwaltung des Kaufpreises
die Übernahme von Treuhandschaften für finanzierende Banken des Käufers
die Lastenfreistellung des Kaufobjektes auch von Schulden, die auf dem Kaufobjekt haften
die Einholung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigungen oder Negativbescheinigungen sowie sonstiger behördlicher und gerichtlicher Genehmigungen
die fristgerechte Erstellung von Steuer- und Gebührenerklärungen
die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Immobilienertragsteuer
die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers sowie allfälliger Pfand- und sonstiger Sicherungsrechte Dritter