Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit und Spezialisierung. Wir genießen in diesem Bereich seit vielen Jahren das Vertrauen von namhaften in- und ausländischen Unternehmen der verschiedensten Branchen und Größen, vom international agierenden Konzern bis zum heimischen Kleinunternehmer. Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Steuerberater und Ihren sonstigen Beratern Ihres Vertrauens sind wir bestrebt, weitsichtige, qualitativ hochwertige und rechtlich beständige Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, die Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens bestmöglich abzusichern.
Beratung über die optimale Rechtsform des Unternehmens
Gründung von inländischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
Strukturierung und Durchführung von nationalen, internationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensumgründungen unter besonderer Berücksichtigung von kollisions-, europa-, zivil-, abgaben- und öffentlich-rechtlichen Aspekten
Verschmelzungen bzw. Fusionen von Kapitalgesellschaften
Errichtende, verschmelzende und identitätswahrende Umwandlungen von Kapitalgesellschaften
Einbringungen von Betrieben, Teilbetrieben und Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften
Zusammenschlüsse und Realteilungen gemäß den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes
Auf- und Abspaltungen von Kapitalgesellschaften
Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von Gesellschaften
Beratung in allen rechtlichen Bereichen bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, insbesondere die Konzeption von Unternehmenskaufverträgen („asset deal“) und Beteiligungskaufverträgen („share deal“)
Beratung von Gesellschaftsorganen bei der Gestaltung von Gesellschafts-, Syndikats- und Schiedsgerichtsverträgen sowie bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen,„squeeze-out-Verfahren“ und bei „mergers and acquisitions“
Aufgabe und Liquidierung von Unternehmen und Gesellschaften
Einholung von gerichtlichen und sonstigen behördlichen Genehmigungen
Verfassung von Grundbuch- und Firmenbuchanträgen sowie von Anträgen zur Erlangung der jeweiligen Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde