Erb- und Testamentsrecht

Ohne letztwillige Verfügung wird Ihr Vermögen aufgrund der gesetzlichen Erbquoten auf die Hinterbliebenen verteilt. Dies entspricht selten dem Willen und den Vorstellungen des Erblassers. Mit einem Testament können Sie abweichend von der gesetzlichen Erbfolge selber bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten soll. Sie sollten Ihren letzten Willen zeitig niederschreiben und damit nicht bis zum letzten Moment zuwarten. Dies schafft Rechtssicherheit für die Hinterbliebenen und dient dem Familienfrieden.

Wir stellen sicher, dass Ihr letzter Wille Ihren Vorstellungen entspricht und dieser auch rechtswirksam ist. Wir helfen Ihnen nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch die richtigen Fragen zu stellen, um Sie insbesondere vor ungewollten steuerlichen oder sonstigen Nachteilen und vor allem kostspieligen Erbschaftsstreitigkeiten zu bewahren.

Auf Ihren Wunsch übernehmen wir Ihre letztwillige Verfügung in Verwahrung. Dadurch ist diese vor Verlust oder unbefugtem Zugriff geschützt. Die bei uns errichteten bzw. hinterlegten letztwilligen Anordnungen werden beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer gemeldet und registriert. Dieses elektronisch geführte Register enthält nicht die letztwillige Verfügung selbst bzw deren Inhalt, sondern nur Angaben darüber, von wem die letztwillige Verfügung stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.

Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihrem Ableben auch aufgefunden wird, damit jeder bekommt, was er bekommen soll.

Wir beraten unsere Klienten umfassend in allen Fragen des Erbrechtes,
insbesondere im Zusammenhang mit

der gesetzlichen Erbfolge

dem Testamentsrecht

dem gesetzlichen Pflichtteils- und Schenkungspflichtteilsrecht

der Anrechnung von Vorempfängen und Vorschüssen auf den gesetzlichen Erb- und Pflichtteil

der EU-Erbrechtsverordnung bei internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten