Im Falle einer Ehescheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welches Vermögen von den Ehepartnern in die Ehe eingebracht bzw. welches während der Ehe entstanden oder angespart wurde. Je mehr vor Gericht gestritten wird, desto teurer wird die Ehescheidung. Um einen kostspieligen und für die Beteiligten nervenaufreibenden Streit über die Aufteilung des ehelichen Vermögens und andere Scheidungsfolgen zu vermeiden, ist es zweckmäßig, vorab einen Ehevertrag abzuschließen, der diese Fragen regelt.
Wir helfen Ihnen, diese sensible Aufgabenstellung zu bewältigen.
Sollte bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig sein, beraten wir Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen. Wir unterstützen als objektive Berater beider Ehepartner diese bei einer vertraglichen Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens, den Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Sorgerecht für Kinder und andere Scheidungsfolgen. Eine derartige notarielle Regelung ist eine kostengünstige Lösung und wird vom Scheidungsgericht anerkannt und im Verfahren auch als Vergleich zugrunde gelegt.
Die zunehmende soziale Bedeutung und rechtliche Anerkennung von eheähnlichen Gemeinschaften führen dazu, dass immer mehr Lebensgefährten Vereinbarungen treffen wollen, die in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe möglichst nahe kommen, wie z.B. im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht sowie bei der Vermögensaufteilung im Trennungsfall.
Durch einen Partnerschaftsvertrag kann der rechtliche Rahmen für das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft und nach deren Auflösung geregelt werden.
Im Bereich von ehe- und familienrechtlichen Aufgabenstellungen verfügen wir über viel Erfahrung, Geduld und Verständnis.
der vertraglichen Regelung des ehelichen Güterstandes während des Bestandes der Ehe
Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Scheidungsfall und die übrigen Scheidungsfolgen
einvernehmlichen Scheidungen gemäß § 55 EheG
der Adoption von Kindern
der Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind mit allen damit verbundenen familien-, erb- und verfahrensrechtlichen Fragen
Angelegenheiten und Fragen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung