Vorausplanen mit dem Notar – Teil 9: Der Tod und die Steuer

Montag, 17. Juni 2019

Steuern und Gebühren können in der Planung von Vermögensübertragungen eine wichtige Rolle spielen.

„Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ Der US-amerikanische Schriftsteller und Staatsmann Benjamin Franklin hat mit dieser Aussage bereits im 18. Jahrhundert einen Nerv getroffen. Glücklicherweise kann zumindest in puncto Steuern vorausgeplant werden. Das gilt auch für das Verschenken und Vererben von Vermögen.

Nur Immobilien. Seit 01.08.2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Die wichtigsten Abgaben bei der Schenkung oder Vererbung von Vermögen sind seither die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebühr. Sie betreffen nur die Übertragung von Eigentum an Immobilien. Das Schenken oder Vererben von Bargeld, Bankguthaben und anderem Vermögen hingegen ist in Österreich - anders als in anderen Ländern - nicht steuerpflichtig, und zwar unabhängig von deren Wert. Es macht außerdem keinen Unterschied, ob Vermögen zu Lebzeiten geschenkt oder von Todes wegen erworben wird.

Abgaben. Bei unentgeltlichen Übertragungen von Immobilien unter Lebenden und Liegenschaftserwerben von Todes wegen berechnet sich die Grunderwerbsteuer unter Anwendung des sogenannten „Grundstückswertes“. Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich dabei nicht um den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie, sondern um eine besondere Bemessungsgrundlage, die je nach Größe und Lage der Immobilie sowie Größe, Alter und Sanierungszustand eines allfälligen Gebäudes variiert. Der Grundstückswert ist in der Regel niedriger als der Verkehrswert. Der Steuersatz ist gestaffelt und beträgt je nach Grundstückswert 0,5%, 2% bzw 3,5%. Die Grundbuchseintragungsgebühr hingeben beträgt bei Erwerben zwischen nahen Angehörigen stets 1,1% vom dreifachen Einheitswert des jeweils übertragenen Liegenschaftsvermögens.

Planung. Die Ermittlung von Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr bedürfen meist einer komplexeren Berechnung. Diese kann von einem Notar im Zuge einer Erstberatung auch schon vor einer Schenkung bzw einem Todesfall durchgeführt werden, was die Vermögensplanung erleichtern kann.