Für bestimmte Lebensbereiche sollte frühzeitig rechtliche Vorsorge getroffen werden, um ungewollte Nachteile zu vermeiden und so den Rechts- und Familienfrieden zu sichern. Das gilt insbesondere für die Nachlassplanung.
Testament. Wer eine letztwillige Verfügung errichtet, muss sich nicht nur überlegen, wer einmal etwas aus dem Nachlass erhalten soll, sondern auch, welche Formvorschriften das Gesetz dafür vorsieht. Wird eine Formvorschrift übersehen, kann dies zur Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung führen.
Eigenhändig. Voraussetzung für die Gültigkeit eines eigenhändigen Testaments ist, dass die Urkunde eigenhändig ge- und unterschrieben ist, d.h. nicht am Computer verfasst wird. Die Angabe von Ort und Datum sind keine Gültigkeitsvoraussetzungen, aber empfehlenswert. Die Beiziehung von Zeugen ist bei dieser Testamentsform nicht erforderlich.
Fremdhändig. Bei der Errichtung einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung ist Vorsicht geboten: Zusätzlich zur eigenhändigen Unterschrift muss der Testamentserrichter seinen letzten Willen mit einem handschriftlichen Zusatz bekräftigen (z.B. „Dies ist mein letzter Wille“). Dieses Formerfordernis soll letztwillige Verfügungen fälschungssicher machen, weshalb der Bekräftigungszusatz nicht zu kurz sein sollte (Ein bloßes „OK“ genügt z.B. nicht). Die drei notwendigen Testamentszeugen müssen neben ihrer Unterschrift einen eigenhändigen Zusatz anführen, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist. Weiters muss ihre Identität aus dem Testament hervorgehen, sohin deren Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum oder die Adresse ersichtlich sein.
Sachwalterschaft. Bis zum 31.12.2016 konnte eine besachwaltete Person ein Testament in der Regel nur vor Gericht oder Notar errichten. Diese formale Beschränkung wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Der Betroffene muss allerdings testierfähig sein.
Rechtsberatung. Unklare Formulierungen im Testament führen oft zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Sofern ein Testament überhaupt ungültig ist, fallen Vermögenswerte des Verstorbenen möglicherweise Personen zu, die dieser nie letztwillig bedenken wollte. Fachliche Beratung ist daher jedenfalls sinnvoll. Ein Erstgespräch beim Notar ist in der Regel kostenlos.