Vorausplanen mit dem Notar – Teil 1: Vorsorgevollmacht

Montag, 26. März 2018

Für bestimmte, wichtige Lebensbereiche sollte frühzeitig rechtliche Vorsorge getroffen werden, um ungewollte Nachteile im Alltag zu vermeiden und so den Rechts- und Familienfrieden zu sichern. In dieser Serie werden verschiedene Möglichkeiten einer selbstbestimmten, vorausschauenden Rechtsvorsorge dargestellt und erläutert.

Volljährige Menschen können ihre Angelegenheiten in der Regel eigenverantwortlich besorgen. Ist dies aufgrund ihrer psychischen und geistigen Verfassung nicht möglich, muss das Pflegschaftsgericht im Bedarfsfall einen Sachwalter bestellen, der für die betroffene Person die Vermögens- und Personenobsorge übernimmt. Wichtige Vertretungshandlungen bedürfen dann jedenfalls der gerichtlichen Genehmigung.

Ein Sachwalter ist jedoch insbesondere dann nicht erforderlich, wenn die betroffene Person frühzeitig in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt hat, die für den Vollmachtgeber diverse Angelegenheiten regeln soll, ohne dass der Bevollmächtigte der gerichtlichen Überwachung unterliegt. Die Bandbreite der möglichen Tätigkeitsbereiche umfasst insbesondere die persönlichen Finanzen, die Vermögensverwaltung, behördliche Erledigungen, medizinische Maßnahmen sowie die Wohn- und Pflegesituation. Vorsorgevollmachten können individuell ausgestaltet werden und auch nur einzelne dieser Tätigkeitsbereiche umfassen.

Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert, sodass sie im Bedarfsfall leicht auffindbar ist. Gleiches gilt auch für einen allfälligen Widerruf durch den Vollmachtgeber. Wirksam wird die Vorsorgevollmacht grundsätzlich bei Verlust der eigenen Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit. Häufig wird jedoch zusätzlich zur eigentlichen Vorsorgevollmacht auch eine generelle Vollmacht erteilt, die sofort wirksam ist und es der bevollmächtigten Person gleich ermöglicht, für den Vollmachtgeber tätig zu werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Vollmachtgeber zwar noch voll geschäftsfähig ist, aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung aber bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann oder will. Fachliche Beratung rund um das Thema Vorsorgevollmacht bietet der Notar.