Bisher konnten Beglaubigungen und Notariatsakte mittels Handysignatur nur dann durchgeführt werden, wenn sämtliche Vertragsparteien elektronisch unterfertigten. Mischformen von Dokumenten, bei denen einzelne Beteiligte elektronisch und andere händisch unterfertigen, waren bisher nicht möglich. Mit 1. Juli 2022 hat der österreichische Gesetzgeber dies jedoch geändert. Dies bedeutet eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.