Beglaubigungen und Notariatsakte jetzt auch mittels Handysignatur

Sonntag, 6. Februar 2022

Unterschriften müssen nicht notwendigerweise immer in Papierform geleistet werden, um rechtsgültig zu sein. Dokumente können auch elektronisch signiert werden. Wie läuft das Ganze ab?

  1. Unser Notariat legt einen gesicherten elektronischen Datenraum an und erfasst die Parteien für dessen Nutzung. Die Endversion des zu unterschreibenden Dokuments befindet sich in diesem Datenraum.
  2. Um sich elektronisch auszuweisen und in Folge den Datenraum nutzen zu können, muss jede Partei innerhalb von zehn Tagen ein gesetzmäßig vorgeschriebenes Videoidentverfahren (WebID) durchlaufen. Erste nach dessen Abschluss wird der Zugang zum Datenraum freigeschaltet.
  3. Sind alle Parteien erfolgreich dem Datenraum beigetreten, kann ein Termin zur elektronischen Unterfertigung vereinbart werden.
  4. Die Unterfertigung wird im Rahmen einer vom Notar angesetzten Videokonferenz vorgenommen.
  5. Nach Unterzeichnung durch alle Parteien nimmt der Notar ebenfalls auf elektronischem Weg die Beglaubigung der Unterschriften vor und folgt die Dokumente an die Parteien bzw deren rechtliche Vertreter aus. Es werden dabei KEINE Papierurkunden erstellt, die Originale existieren ausschließlich in elektronischer Form.
 
Technische Voraussetzungen für Klienten:
  1. Laptop oder PC mit funktionierender Audio-Video-Verbindung (Kamera und Mikrofon) für die Videokonferenz – Achtung! Die Teilnahme via Handy oder Tablet ist aufgrund der gleichzeitigen Datenraumnutzung NICHT praktikabel!
  2. Browser: Firefox, Chrome oder Opera