Digitale Dienstleistungen im Notariat

Sonntag, 26. April 2020

 

Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und gleichzeitig die Versorgung der Bürger mit Rechtsdienstleistungen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die digitalen Möglichkeiten im Notariat erweitert. Damit können im Rahmen einer optischen und akustischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit (Video-Konferenz) notarielle Dienstleistungen erbracht werden (zB Beglaubigungen). Die betreffende Neuerung im Gesetz (§ 90a NO) ist vorläufig mit 31. Dezember 2020 befristet. Nähere Informationen gibt es bei uns!